Skip to main content

Ernährungsausschuss stimmt Novelle des Weingesetzes zu

Der Ernährungsausschuss des Bundestages hat den Weg für die Novelle des Weingesetzes frei gemacht. In seiner Sitzung sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes anzunehmen. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach heute Abend vom Bundestag beschlossen.

 

Mit der Gesetzesnovelle sollen die Bundesländer in Zukunft die Gründung und Anerkennung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen ermöglichen können, um auf diese Weise Marktstörungen durch ein Überangebot zu vermeiden. Für Weine, die ohne Herkunftsbezeichnung vermarktet werden, sollen künftig Hektarhöchstbeträge festgelegt werden können. Schließlich sollen Neuanpflanzungen bis in das Jahr 2020 auf 0,3 % der deutschen Rebfläche begrenzt werden.

 

Die geplanten Änderungen des Weingesetzes sind nach Ansicht der Regierung notwendig, um das langwierige Verfahren bei der Änderung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben zu straffen und um den befürchteten Preisverfall wirksam vorbeugen zu können. AgE