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Düngegesetz vor entscheidendem Durchgang im Bundesrat

Drei Gesetzgebungsverfahren im Agrarbereich werden aller Voraussicht nach in dieser Woche ihren Abschluss finden. So könnte der Bundesrat am kommenden Freitag grünes Licht geben für die Novelle des Düngegesetzes, die Neuregelung der Ernährungssicherung in einer Versorgungskrise sowie die Änderung der Bundes-Tierärzteordnung.

 

Kernpunkte der Anpassung des Düngegesetzes sind die Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz als neue Methode zur Bilanzierung der Nährstoffmengen sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Düngebehörden durch einen Datenabgleich mit anderen Fachbehörden.

 

Spannend wird sein, wie sich die Länderkammer im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Länderinitiative für eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zu einer möglichen Umschichtung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule positionieren wird. Der Agrarausschuss hatte für eine Anhebung des geltenden 4,5 %-Satzes auf 6 %, der Umweltausschuss für den vollen Satz von 15 % plädiert.

 

Zur weiteren Beratung wird die nordrhein-westfälische Initiative für eine gesetzliche Regelung zur Verringerung der Lebensmittelverluste in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Einbringen wird der Bundesrat hingegen wahrscheinlich den sächsischen Entwurf einer „Hofraumverordnung“. Ziel ist es, die Grundbuchfähigkeit sogenannter Anteile an ungetrennten Hofräumen wieder herzustellen.

 

Stellung nehmen wird die Länderkammer schließlich zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, die dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und entsprechenden Leistungen ermöglichen soll. Schließlich befasst sich der Bundesrat mit einem Brüsseler Vorschlag zur Anpassung der Spirituosen-Grundverordnung. AgE