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Leitungsbau: Keine angemessene Vergütung für Flächeneigentümer

Auf 3.800 Kilometern sollen laut einem jetzt veröffentlichten Entwurf zum Netzentwicklungsplan neue Stromleitungstrassen entstehen. Zusätzlich sollen auf 8.500 Kilometern bestehende Leitungen modernisiert werden. „Beide Maßnahmen bedeuten erhebliche Eingriffe in den ländlichen Raum und beeinflussen direkt die unternehmerischen Tätigkeiten hunderter Land- und Forstwirte“, kommentiert Wolfgang v. Dallwitz, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) die Zahlen. Hinzu kommt, so v. Dallwitz weiter, dass die aktuelle Entschädigungspraxis der Bundesregierung, die lediglich eine einmalige Kompensation für die Flächeneigentümer vorsieht, noch immer nicht angemessen ist.

 

Denn dort, wo Leitungen verbaut sind, könnten Landwirte ihre Felder nicht mehr bestellen wie zuvor. Bei Leitungen in Wäldern würden sogar ganze Schneisen in den Baumbestand geschlagen. Land- und Forstwirte müssten teilweise einen wirtschaftlichen Totalentzug der Fläche hinnehmen. „Dieser Nachteil hält so lange an, wie auch die Leitung auf den Flächen vorhanden ist. Eine einmalige Entschädigung wird diesen wirtschaftlichen Verlusten nicht gerecht!“

 

Die Familienbetriebe Land und Forst fordern die Bundesregierung deshalb auf, dauerhafte und wiederkehrende Vergütungen an die Flächeneigentümer zu zahlen. Während die Kosten für neue Stromleitungen in Milliardenhöhe direkt an den Endverbraucher weitergegeben werden, würden zusätzliche Entschädigungen den Stromkunden lediglich rund 30 Cent pro Jahr kosten. „So schafft man auf allen Seiten Akzeptanz für den Stromnetzausbau, ohne den Endverbraucher zu belasten“, argumentiert v. Dallwitz.