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Düngerecht: Bund und Länder einigen sich

Bund und Länder haben sich jetzt auf eine Neufassung des Düngerechts verständigt. An der Einigung waren unter anderem die Bundesminister Christian Schmidt und Dr. Barbara Hendricks, die Agrarsprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, sowie führende Vertreter von Länderagrarministerien beteiligt.

 

Unter anderem ist vorgesehen, dass viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar sowie gewerblichen Betriebe ab 2018 eine Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen soll es für kleine Betriebe mit geringer Flächenausstattung geben. Ab 2023 sollen alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Außerdem seien zusätzliche Dünge-Vorgaben für Gebiete mit kritischen Nitratwerten im Grundwasser vorgesehen und neue Techniken wie bodennahes Ausbringen von Gülle sollen künftig gefördert werden.

 

Wie Schmidt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte, sehe der Kompromiss zwar fordernde, aber für Landwirte machbare Regelungen für einen besseren Wasserschutz vor. Auch wenn es noch Detailfragen zu klären gebe, sei man in der Union zuversichtlich, dass die Koalitionsfraktionen auf dieser Grundlage das Düngegesetz noch im Januar abschließend beraten könnten.

"Mit dem Kompromiss verbinden wir die Hoffnung, dass wir der EU ein großes Stück entgegen gekommen sind und sie von einer Weiterverfolgung der Klage und damit eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe abwenden können“, hoben die SPD-Politiker hervor.


Dem Vernehmen nach will das Bundeslandwirtschaftsministerium bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Anschließend soll das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat könnte dann am 31. März das Paket aus Düngeverordnung, Düngegesetz und Anlagenverordnung beschließen.