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Frist für Kritik am Greening läuft ab

Die Anhörungsfrist für die Änderungsvorschläge der EU-Kommission am Greening läuft bald ab. Noch bis zum 12. Januar können Landwirte, Bürger und Verbände ihre Kritik auf einer Internetseite der EU-Kommission anbringen. Das Anhörungsverfahren läuft online und ist über diese Website erreichbar. Jeder kann dort eine Rückmeldung abgeben. Derzeit sind bereits 39 Stellungnahmen abgegeben worden – von diversen Verbänden, aber auch von einigen Landwirten selbst.

 

Die EU-Kommission plant in den neuen Greening-Richtlinien unter anderem ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf allen ökologischen Vorrangflächen, auch bei Leguminosen. Leguminosen wie zum Beispiel Ackerbohnen oder Erbsen dürfen bisher auf ökologischen Vorrangflächen mit Pflanzenschutzanwendungen angebaut werden.

 

Seit 2015 müssen Landwirte, wenn sie EU-Direktzahlungen beantragen, im Rahmen des Greening drei grundsätzliche Vorgaben erfüllen. Diese sind der Erhalt von Dauergrünland, die Bereitstellung von mindestens 5 % Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) sowie die Fruchtartendiversifizierung. Jährlich werden die Greening-Richtlinien überprüft und angepasst. Mit dem öffentlichen Feedback kann jeder EU-Bürger diesen Prozess mitgestalten.


Diese Änderungen der Greening-Richtlinien greifen schon ab 2017:

 

  1. Wenn im dritten Jahr in Folge gegen die Regelungen der Anbaudiversifizierung oder die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen verstoßen wird, werden die jeweiligen Kürzungen verdoppelt -  bis hin zur vollständigen Streichung der Greeningprämie.
  2. Je nach Umfang der Verstöße kann die Greeningprämie bei Nichteinhaltung der Vorschriften durch Verwaltungssanktionen zusätzlich gekürzt werden.
  3. Es kann zu einer weiteren Sanktionierung kommen, wenn unter bestimmten Umständen Flächen verschwiegen werden, etwa wenn nicht alle Flächen angegeben werden, die als umweltsensibles Dauergrünland eingestuft sind.