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Bundesregierung will ländliche Räume unterschiedlich fördern

Die Bundesregierung will gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen – in der Stadt und auf dem Land. Dazu sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume gestärkt sowie die Versorgung und Lebensqualität der Menschen gesichert werden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume hervor.

Allerdings werden Unterschiede hinsichtlich der Wirtschaftskraft, Demographie und Grundversorgung zwischen den ländlichen Regionen erwartet. Deshalb soll sich das System der Regionalförderung ab dem Jahr 2020 auf die strukturschwachen Regionen konzentrieren und die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigt werden, heißt es in dem Bericht. Die Grundlagen für ein solches System sollen noch in dieser Legislaturperiode erarbeitet werden, um Planungssicherheit für die Zeit nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 zu schaffen. Die regionale Strukturpolitik soll laut Bericht weiterhin einen klaren Fokus auf die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums von Unternehmen, die Stärkung von Innovationen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur legen.

Um die Entwicklung der ländlichen Räume zu stärken, hat die Bundesregierung die Ressortzuständigkeiten besser koordiniert und einen Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gesetzt. Außerdem sei das Engagement im ländlichen Raum durch den seit 2015 unter Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) agierenden Arbeitsstabes „Ländliche Entwicklung“ auf der Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre gestärkt worden. Fachlich unterstützt wird der Arbeitsstab durch den Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) beim BMEL sowie die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG).

Ein zentrales Ziel zur Förderung des ländlichen Raums ist laut bericht, dass dort lebende Menschen und ansässige Betriebe Zugang zu schnellem Internet bekommen. Bis 2018 soll es nach dem Willen der Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s geben. Deshalb wurde im Herbst 2016 das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.

Hier kann der der gesamte Bericht heruntergeladen werden.