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Düngeverordnung lässt weiter auf sich warten

Ob die Düngeverordnung wie geplant im Frühjahr 2017 verabschiedet werden kann, ist weiter ungewiss. Dr. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, geht nicht davon aus, dass der Zeitplan eingehalten werden kann. In diesem Jahr gibt es nur noch eine Sitzungswoche im Bundestag – Entwürfe zur Abstimmung fehlten bislang. Die SPD könne dem Gesetz aber erst zustimmen, wenn Texte zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung vorliegen und es ausreichend Zeit zur Prüfung gebe.

Priesmeier appelliert deshalb dringend an alle Beteiligten, das Verfahren zu beschleunigen, ohne die nötige Sorgfalt zu vernachlässigen. Im Zweifel solle die 2. und 3. Lesung in den Januar geschoben werden. Der SPD-Politiker rechnet außerdem mit weiteren Änderungsbedarf der Bundesländer. Weder die Höhe des Bußgeldes noch die Frage der unvermeidbaren Nährstoffverluste für Futterbaubetriebe seien bisher geklärt. Zum anderen sei die Frage der Derogationsregelung von Gärresten auf Ackerland noch offen.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) plante eigentlich, Düngegesetz und Düngeverordnung Anfang 2017 in einem Paket zu verabschieden. Vor der Düngeverordnung muss erst das neue Düngegesetz in Kraft treten.