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Cross-Compliance soll einfacher werden

In einer Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine Vereinfachung bei denjenigen Cross-Compliance-Kontrollvorgaben aus, bei denen bereits explizite Vorgaben seitens des EU-Fachrechts bestehen. Das sind zum Beispiel die Tierkennzeichnung, die Futter-und Lebensmittelsicherheit sowie der Pflanzenschutz.

Der Bundesrat hält die von der EU-Kommission vorgesehenen 15 Vereinfachungsvorschläge zur praktikableren Ausgestaltung der Ökologisierung. Diese sähen auch wesentliche inhaltliche Änderungen vor, „die über eine technische Anpassung weit hinausgehen“. Begrüßt wurde dagegen der von der EU-Behörde vorgelegte Lösungsvorschlag für eine Abmilderung unverhältnismäßiger Cross-Compliance-Sanktionen bei geringfügigen Fehlern bei der Tierkennzeichnung. Die Bundesregierung wurde dabei aufgefordert, auf EU-Ebene für eine rechtssichere Ausgestaltung dieser Regelung einzutreten.

Als ersten Fortschritt bei der Verringerung des Regulierungsaufwandes wertete der Bundesrat die Vereinfachung beim „aktiven Landwirt“, wobei er die Bundesregierung bat, die vorgesehene Option für die Nichtanwendung des „aktiven Landwirts“ auf EU-Ebene zu unterstützen und davon Gebrauch zu machen. Schließlich wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei der Ökologisierung über die vorgeschlagenen Vereinfachungen hinaus auch bei der Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands dafür einzutreten, dass Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen, zum Beispiel Ackergras und Ackergras-Leguminosen-Mischungen, sowie aus der Produktion genommene Ackerflächen einschließlich aus der Erzeugung genommene und brachliegende Rebflächen von der Dauergrünlandentstehung ausgenommen werden.