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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln an den Plöner Seen der hochpathogene Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium mitteilte, haben Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) dies amtlich bestätigt. Auch in Polen wurde das Geflügelpestvirus H5N8 bei toten Wildvögeln nachgewiesen.

Das Veterinäramt des Kreises Plön hat mittlerweile nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von weiteren 7 km um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel eingerichtet. Im Sperrbezirk darf Geflügel zunächst 21 Tage nicht verbracht werden, in der Beobachtungzone 15 Tage. Zudem werden die Bestände im Sperrbezirk regelmäßig klinisch untersucht. Zum Schutz der Tierbestände wurde darüber hinaus für das gesamte Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund sei, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen seien, die nicht nur am Wasser blieben.

Dr. Robert Habeck, Agrarminister in Schleswig-Holstein, appellierte an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten. Der Schutz der Geflügelbestände im Land vor einem möglichen Eintrag des Virus müsse in enger Abstimmung mit den Kreisveterinärbehörden verstärkt werden.