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EU reicht Nitrat-Klage gegen Deutschland ein

Deutschland muss sich wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Grundwasserschutz einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die EU-Kommission bereits Ende vergangenen Monats die im April angekündigte Klageschrift gegen die Bundesrepublik eingereicht.

Nach Einschätzung der EU-Kommission hat es die Bundesrepublik seit Jahren versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Die zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigten demnach eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Der Anteil der Messstellen, an denen ein Nitratgehalt über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l gemessen wurde, lag im vergangenen Jahr bei 18,1 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 war dies an 15,4 % der Messstellen der Fall.

Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland im nächsten Schritt mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.