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Änderungen zum Futtermittel- und Tierschutzrecht

Die Koalition hat den überwiegenden Teil der für diese Legislaturperiode noch offenen gesetzlichen Regelungen im Agrarbereich auf den Weg gebracht. Deren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften überwies der Bundestag nun zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse. Noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen von CDU/CSU und SPD über die Novelle des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der Opt-out-Regelung.

 

Mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf soll zum einen das Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Wiederkäuer aufgehoben werden. Dafür soll der entsprechende §18 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen werden. Zum anderen sieht der Entwurf ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt sowie ein Verbot der Schlachtung von Tieren im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit vor. Davon ausgenommen werden sollen Schafen und Ziegen sowie Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind. Geregelt werden sollen die Maßnahmen im Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz.

 

Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Christina Jantz, begrüßte die Einbringung des Gesetzentwurfs als „gute Nachricht für den Tierschutz“. Nebenbei bewahre ihre Fraktion Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt damit vor einem totalen Gesichtsverlust, nachdem der Minister 2015 sowohl ein Schlachtverbot für trächtige Tiere als auch ein Haltungsverbot für Pelztiere angekündigt habe, sich jedoch nicht in der eigenen Fraktion habe durchsetzen können. AgE