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Höchstspannungsleitung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6.4.2017 die Klagen von fünf Privatklägern und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und den Betrieb einer kombinierten 380 kV-Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung zwischen den Umspannwerken Ganderkesee und St. Hülfe bei Diepholz abgewiesen. Dieser ist damit bestandskräftig.

Die Höchstspannungstrasse hat eine Gesamtlänge von 60,7 km; davon sind 18,2 km als Erdkabel vorgesehen. Geklagt hatten außer dem NABU auch Eigentümer von Grundstücken, die von der geplanten Leitung als Maststandort, für die Ausweisung von Schutzstreifen, durch Überspannung oder für die Verlegung eines Erdkabels in Anspruch genommen werden. Die von ihnen gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgebrachten Einwände hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht räumt zwar ein, dass hinsichtlich der betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücke von Bewirtschaftungserschwernissen auszugehen sei; die betroffenen Grundstücke seien jedoch auch weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. Eine Existenzvernichtung der klägerischen Betriebe sei nicht zu befürchten. Eine weitergehende Ausführung der Leitung als Erdkabel könnten die Kläger nicht beanspruchen.

Zudem stehe der angegriffene Planfeststellungsbeschluss mit dem geltenden Naturschutzrecht im Einklang. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“ könne ebenso wenig ausgegangen werden wie von einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote oder die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. AgE