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EU-Kommission: Kein Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Vorrangflächen

Die Europäische Kommission ist von ihrer Absicht, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen gänzlich zu verbieten, abgerückt. Geplant sind aber Anwendungsbeschränkungen. Wie aus dem Verordnungsentwurf zum Greening hervorgeht, den die Brüsseler Behörde jetzt vorlegte, soll das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf den Vorrangflächen für Leguminosen und Untersaaten ab dem Zeitpunkt der Ernte der Hauptfrucht für mindestens acht Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptfrucht untersagt werden. Für Brachflächen ist ein Verbot für mindestens sechs Monate vorgesehen. Die Details dazu sollen von den Mitgliedstaaten geregelt werden.

Des Weiteren enthält der Kommissionsbeschluss eine Reihe von Vereinfachungen, wie etwa die Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen. Die neuen Greening-Vorgaben sollen ab dem 1. Januar 2018 greifen. Gegen den delegierten Rechtsakt der Kommission können das Europaparlament sowie auch der Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate ihr Veto einlegen.

Laut den Greening-Vorgaben sind bekanntlich alle Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche in der EU dazu verpflichtet, 5 % ihrer Ackerflächen als ÖVF vorzuhalten. Da der konventionelle Anbau von Leguminosen anteilig als ÖVF angerechnet wird, hatte die Produktion der Hülsenfrüchte in Deutschland zuletzt einen deutlichen Aufschwung erfahren. AgE